
laservision Laserschutzbrillen
Der Begriff Laserlicht beschreibt den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der sich von 150nm bis zu 1mm
erstreckt, also vom harten UV- bis hin zum infraroten „Licht“. Durch geeignete Technologien kann die von einer
Laserquelle abgestrahlte Lichtleistung aktuell bis zu mehreren kW (>1000 W) betragen. Auf Grund seiner
physikalischen Eigenschaften kann dieses Licht so stark gebündelt werden, dass Leistungsdichten (= Leistung pro
Fläche) erreicht werden, die hoch genug sind, um Metalle zu schneiden oder Keramik zu verdampfen. Im Medizinbereich
werden mit Laserstrahlung z.B. Tattoos entfernt oder Gewebe geschnitten. Ein großes Gefahrenpotential liegt daher
in der unbeabsichtigten, zufälligen Bestrahlung des Menschen. Dabei sind insbesondere die Augen gefährdet, da sie
wesentlich empfindlicher auf Licht reagieren und bereits bei einem kurzen Blick in einen Laserstrahl mit geringer
Leistung die Gefahr einer irreversiblen Erblindung besteht. Laserschutzbrillen sind die einfachste und am weitesten
verbreitete persönliche Schutzmaßnahme (PSA) gegen Laserstrahlung.
Der Gesetzgeber schreibt daher das Tragen von Laserschutzbrillen und ggf. weitere Schutzmaßnahmen ab einer bestimmten
Laserleistung verbindlich vor. Dabei verlangen die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Laserschutznormen EN 207 /
EN 208 für Laserschutzbrillen eine EG-Baumusterprüfung (CE) durch einen unabhängigen Zertifizierer (Notified Body) der
die Laserschutzbrille mit LB-Schutzstufen zertifiziert.
Laserschutzbrillen auf Basis beschichteter oder absorbierender Spezialgläser und Kunststoffe sind einer der
Schwerpunkte unseres Laserschutz-Produktportfolios. Damit ist es laservision möglich allen Laseranwendern
eine optimale Lösung zum Laserschutz anbieten zu können.