AGB und Kundeninformationen ~ Schweiss Shop

AGB UND KUNDENINFORMATIONEN

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schweiss-Shop WSH GmbH

§1 Geltung der Bedingungen

Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte des Schweiss-Shop WSH GmbH (im folgenden "WSH" genannt). Dies gilt auch dann, wenn WSH den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn WSH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB.

 

§2 Vertragsabschluss

1. Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich.

2. Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch WSH.

3. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Vereinbarungen über die Abänderung des Vertrages sind von WSH schriftlich zu bestätigen.

§3 Preise, Preisänderungen

1. Die Endpreise im Warenkorb schließen die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ein.

2. Die Preise werden im Shop „netto“ (ohne Umsatzsteuer) und „brutto“ (mit Umsatzsteuer) angezeigt.

3. Die Preise schließen die Verpackung ein. Der Kunde trägt die Fracht- und Versicherungskosten. Lieferungen erfolgen immer versichert.

4. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung und Bereitstellung gültigen Preise von WSH, übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Lieferung, Lieferzeiten

1. Wir liefern innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang.

2. Sofern und soweit WSH die Ware und/oder die für die Herstellung der Ware benötigten Teile, Materialien oder Stoffe von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung WSH unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch WSH verschuldet. Wird -ohne Verschulden WSH- nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist WSH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die Einhaltung von Lieferfristen und- Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung WSH, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Einzelheiten der Ausführung des Auftrages und Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt auch als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Versandbereitschaft dem Kunden gemeldet ist, die Ware aber ohne Verschulden WSH nicht rechtzeitig abgesandt werden kann. Für Liefertermine gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.

4. Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 284 Abs.(2) BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei WSH ein. Kommt WSH mit der Lieferung in Verzug, hat ihr der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen. Diese muss mindestens zwei Wochen betragen.

5. Nach Ablauf einer WSH bei Lieferverzug gesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er beim Setzen der Nachfrist auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Das Rücktrittsrecht entfällt, wenn die Ware bei Fristablauf abgesandt oder versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt ist.

§5 Versand und Gefahrübergang

1. Erfüllungsort ist Hamburg.

2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume WSH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf Ihn über.

3. Der Kunde kann Teillieferungen in zumutbarem Umfang nicht zurückweisen und hat diese unmittelbar nach Erhalt der Teillieferung zu bezahlen. Die Beanstandung einer Teillieferung berechtigt nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.

§6 Widerrufsbelehrung

Detaillierte Informationen zur Widerrufsbelehrung finden Sie auf unserer Seite "Widerrufsbelehrung".

§7 Hinweis und Regelungen über Mängelhaftung

1. Die Mängelhaftung des Anbieters richtet sich nach §§ 434 ff. BGB. Die Mängelhaftung umfasst das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Lieferung einer neuen Sache), Rücktritt, Minderung und Schadensersatz sowie Ersatz nutzloser Aufwendungen. Für Unternehmer ist das Wahlrecht zwischen den unterschiedlichen Formen der Nacherfüllung ausgeschlossen.

2. Hinweis und Regelung für Verbraucher

Die Frist für die Geltendmachung von Mängeln für Mängel bei Neuware beträgt zwei Jahre, die mit der Übergabe der Ware beginnt. Für gebrauchte Artikel gilt eine Frist von 1 Jahr, die mit der Übergabe beginnt. In den Fällen der §§ 438 I Nr. 2, 634a I Nr. 2 BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist, aber mehr als vier Monate vor deren Ablauf, so tritt die Verjährung mit Ablauf der Gewährleistungsfrist ein. Zeigt er sich erstmalig innerhalb der Gewährleistungsfrist in einem Zeitraum von weniger als 4 Monaten bis zum Ablauf derselben, verlängert sich diese wie folgt: Die Verlängerung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Mangel sich erstmalig gezeigt hat und endet nach Ablauf von 4 Monaten, also unabhängig von dem Ablauf der ein- oder zweijährigen Gewährleistungsfrist. Wenn der Verbraucher die Ware zur Nacherfüllung dem Händler oder auf dessen Geheiß einem Dritten übergeben hat – tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von zwei Monaten ein, nachdem der Verbraucher die nachgebesserte oder ersetzte Ware zurückerhält.

3. Hinweis und Regelung für Unternehmer als Endabnehmer

Für Unternehmer als Endkunden beträgt die Frist für die Geltendmachung von Mängeln für Neuwaren 1 Jahr, beginnend mit der Übergabe. Für Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. In den Fällen der §§ 438 I Nr. 2, 634a I Nr. 2 BGB gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

4. Unbeschadet der Regelungen zu Abs. 1. bis 3. gilt in Bezug auf das Recht, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, folgendes:

Dieses Recht gilt unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers, dessen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen oder für Schäden, für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht. Für sonstige Schäden haftet der Verwender nur, wenn die Schäden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Verwender bzw. von ihm eingesetzten gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei Arglist des Verkäufers besteht keine Haftungsbeschränkung.

5. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen

§8 Haftungsbegrenzung

1. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art- auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehen - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, - wenn WSH oder deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder - wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch WSH oder deren Mitarbeiter handelt oder - wenn es sich um einen Fall anfänglichen Unvermögens handelt oder - wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen.

2. Bei Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist die Haftung wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften auf Schäden beschränkt, hinsichtlich derer der Kunde durch die Zusicherung abgesichert werden sollte.

3. In jedem Fall ist die Haftung WSH für Schadensersatzansprüche jeder Art dahingehend beschränkt, dass diese Ansprüche den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen dürfen, den WSH bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die WSH gekannt hat oder hätten kennen müssen, als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Weitergehende Haftungsbeschränkungen in diesen AGB bleiben unberührt.

4. Sämtliche Ersatzansprüche gegen WSH gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Belieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in §6 Abs.(6) bleibt unberührt.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter WSH.

6. Soweit WSH nach dem Produkthaftungsgesetz vom 15.Dezember 1989 für durch Fehler eines Produkts verursachte Sach- oder Personenschäden zwingend haftet, gelten vorrangig die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Für einen Innenausgleich nach §5 Abs.2 Produkthaftungsgesetz bleibt es bei den vorstehenden Regeln.

§9 Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel oder Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchen Rechtsgrund, Eigentum WSH (Vorbehaltsware).Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung WSH aus einem Kontokorrentverhältnis.

2. Solange der Kunde nicht in Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehalts- Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt, dass gleichzeitig die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Absätzen (4) bis (5) auf WSH übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Die vorstehende Befugnis kann von WSH bei Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen widerrufen werden.

3. Die Forderungen und sonstigen Ansprüche einschließlich aller Neben- Rechte des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, d.h. mit Vereinbarung dieser AGB, an WSH abgetreten, die die Abtretung hiermit annimmt. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherheit der Ansprüche WSH wie die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von WSH gelieferten Waren veräußert, wird hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten.

4. Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber WSH nachkommt, und er nicht sonstige wesentliche vertraglichen Verpflichtungen verletzt, ist der Kunde berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte- einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken-ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde hat WSH sofort von jeder Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Dritte unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu informieren. Etwa anfallende Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

5. Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Kunde auf Verlangen WSH verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen und seine Abnehmer von der Abtretung an WSH zu unterrichten (sofern WSH das nicht selbst tut) und WSH die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen. Ferner kann die Firma, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber WSH länger als zwei Wochen in Verzug ist, die Vorbehaltsware heraus verlangen und die an WSH abgetretenen Forderungen und sonstigen Ansprüche einziehen. Des weiteren kann WSH die Vorbehaltsware zur Befriedigung ihrer Ansprüche verwerten, sobald WSH entweder vom Vertrag zurückgetreten ist oder die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung eingetreten sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, insbesondere die Rücknahme der Vorbehaltsware, gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn WSH dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Unter den vorstehenden Voraussetzungen erlischt das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen. WSH ist in den genannten Fällen berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware abzuholen.

6. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um 20 (zwanzig) vom Hundert, ist WSH auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl WSH verpflichtet.

§10 Zahlung

1. Die angegebenen Preise von WSH sind Endpreise und enthalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden bei der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot gesondert angegeben.

2. Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:

3. Wird für den jeweiligen Artikel zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:

4. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die WSH nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

5. Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

6. Bei Auswahl der Zahlungsart Lieferung auf Rechnung wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 10 (zehn als ausgeschriebenes Wort) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlungsart Lieferung auf Rechnung setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die Creditreform voraus. Wenn dem Kunden nach Prüfung der Bonität die Lieferung auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Bestellung.

7. Bei Auswahl der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (www.secupay.de) voraus. Wenn dem Kunden nach Prüfung der Bonität der Bankeinzug (Lastschrift) gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der secupay AG, an die der Anbieter seine Zahlungsforderung abtritt. Die secupay AG wird in diesem Fall widerruflich ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Kunden einzuziehen. Im Falle der Abtretung kann nur an die secupay AG mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Der Bankeinzug erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop. Der Anbieter bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) über die secupay AG zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.

8. Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsart Kreditkartenzahlung setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch die secupay AG, Goethestr. 6, 01896 Pulsnitz (www.secupay.de) voraus. Wenn dem Kunden nach Prüfung der Bonität die Kreditkartenzahlung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit der secupay AG, an die der Anbieter seine Zahlungsforderung abtritt. Die secupay AG zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden ein. Im Falle der Abtretung kann nur an die secupay AG mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt umgehend nach Absendung der Kundenbestellung im Online-Shop. Der Anbieter bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkartenzahlung über die secupay AG zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.“

9. Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

 

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen WSH und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf(CISG) sind ausgeschlossen.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg (Mitte) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

 

Allgemeine Mietbedingungen der Firma Schweiss-Shop WSH GmbH

§12 Geltung der Bedingungen

Die nachstehend Allgemeinen Mietbedingungen (im folgenden "AGB" genannt) gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen und Auskünfte des Schweiss-Shop WSH GmbH (im folgenden "WSH" genannt). Dies gilt auch dann, wenn WSH den Kunden bei Folgegeschäften nicht nochmals auf diese AGB hinweist. Bedingungen des Kunden werden in keinem Fall Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht, wenn WSH nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Vielmehr gelten in jedem Fall ausschließlich diese AGB.

 

§13 Mietzeit und Mietpreis

WSH überlässt dem Mieter die Mietgegenstände auf bestimmte oder unbestimmte Zeit. Die Mietpreise richten sich immer nach der tatsächlichen Mietdauer gemäß der zur Zeit gültigen Staffelmietpreislisten.
Mitgelieferte Verbrauchs- und Zusatzwerkstoffe werden zusätzlich berechnet.

Werden die Mietgegenstände über eine bestimmte Mietdauer hinaus gemietet, so ist jeweils eine weitere Tagesmietgebühr für je weitere 24 Stunden (vom Zeitpunkt des Überzuges an) zu zahlen. Miettage = Kalendertage.

Alle Mietpreise, ab angegebener Mietzeit zzgl. ges. MwSt.

Die Mietzeit beginnt mit dem Tage, an dem die Mietgegenstände dem Mieter oder einem Frachtführer am Sitz der WSH übergeben wird und endet bei Rücklieferung und eintreffen am Sitz der WSH.
 

§14 Mietzahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt bei Abgabe, spätestens aber alle 14 Tage und ist zahlbar sofort, ohne Abzüge. Die Mieten und alle anderen Zahlungen sind kostenfrei unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der WSH zu zahlen.

Ist der Mieter mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 7 Kalendertage im Rückstand, so ist WSH berechtigt, die Mietgegenstände auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu den Mietgegenständen zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber zu verfügen. Die Abholung gilt als fristlose Kündigung des Vertrages.
 

§15 Beförderungs- und Verladekosten

Die Miete versteht sich ohne Verlade- und Frachtkosten. Die Fracht- und Fahrkosten ab dem Absende- oder Abholplatz der Mietgegenstände sowie die Fracht- und Fahrkosten der Rücklieferung trägt der Mieter. Etwa vom WSH ausgelegte Fracht- und Fahrkosten, werden dem Mieter in nachgewiesener Höhe in Rechnung gestellt.

Die Verlade- und Frachtkosten durch WSH-eigene Fahrzeuge und Fahrer betragen 48.- bis 62.- Euro zzgl. ges. MwSt., per Stunde für Verladung, An- und Abfahrt im Großraum Hamburg.
 

§16 Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet,

- die Gebrauchsanweisung zu beachten

- die Mietgegenstände der WSH in dem Zustand zurückzuliefern, der dem Zustand des Mietgegenstände am Beginn der Mietzeit unter Berücksichtigung der durch den vertragsgemäßen Mietgebrauch entstandenen Wertminderung entspricht.

- notwendige Reparaturen sofort der WSH mitzuteilen. Erforderliche Reparaturen dürfen nur von WSH oder einem von WSH beauftragten Unternehmen durchgeführt werden. Die Kosten für Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters.

-Gerätereparaturen innerhalb von Langzeitmietverträgen sind kostenfrei, sofern kein Eigenverschulden, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlbedienung des Mieters nachweisbar ist.

Zubehör ist von jeglicher Garantie ausgeschlossen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände der WSH bei Vertragende, gereinigt zu übergeben. Andernfalls ist WSH berechtigt eine Reinigungsgebühr nach Aufwand, mindestens jedoch 15,00 Euro zzgl. ges. MwSt. zu erheben.

Der Mieter ist nicht berechtigt, Veränderungen des Mietgegenstandes vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom WSH angebracht wurden, zu entfernen.

Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte (z.B. Miete, Leihe) an den Mietgegenständen einräumen noch Rechte aus dem Vertrag abtreten.

Der Mieter versichert ausdrücklich, dass er die zum Arbeiten mit den Mietgegenständen notwendige Kenntnisse besitzt. Die Mietgegenstände dürfen nur vom Mieter benutzt werden. Bei der Benutzung durch Dritte haftet der Mieter sowohl WSH als auch dem Dritten gegenüber für alle Schäden, die aus der Benutzung des Gerätes entstehen.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an den die Mietgegenständen geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dies der WSH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Die Mietgegenstände sind vom Mieter umfassend gegen Diebstahl, Transport- und Montageschäden u.a. zu versichern.

Die Mietanlagen werden dem Mieter mit einer gültiger DGUV A3 Prüfung übergeben bzw. geliefert. Auf Wunsch wird das Prüfbuch mitgeliefert.
Der Mieter ist verpflichtet den Termin der nächsten Prüfung selbst zu überwachen. Das Prüfdatum ist anhand der angebrachten Plakette ersichtlich.
Nach Ablauf der Prüffrist kann der Mieter auf seine Kosten einen zugelassenen Betrieb oder den Vermieter mit der Prüfung beauftragen.
Für Mietanlagen welche mit abgelaufener Prüffrist zurück geliefert werden, entstehen dem Mieter keine DGUV A3  Prüfkosten.
 

§17 Verletzung der Pflichten und Schadenersatz

Werden die Mietgegenstände in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in § 5 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so hat der Mieter sich für den Zeitraum, der zur Durchführung der deshalb notwendigen Reparatur erforderlich ist, so behandeln zu lassen, als habe er die Mietgegenstände nach Ende der Mietzeit weiter behalten. Die erforderlichen Reparaturen werden von WSH oder von einem beauftragten Unternehmen ausgeführt. Die Kosten der Reparatur trägt der Mieter.

Werden die Mietgegenstände verspätet zurückgesandt oder beruht die Verspätung auf Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, so kann WSH von dem Mieter Ersatz des durch die Verspätung verursachten Schadens verlangen.
 

§18 Besichtigungsrecht und Untersuchung des Gerätes

WSH ist jederzeit berechtigt, die Mietgegenstände zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zulassen. Der Mieter ist verpflichtet, WSH die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt WSH.

Besteht über den Zustand der Mietgegenstände zwischen WSH und Mieter Uneinigkeit, so sind die Mietgegenstände auf Verlangen einer Partei durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige ist, wenn die Parteien hier nicht zur Einigung kommen, von dem Präsidenten der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk sich die Mietgegenstände befindet, zu benennen. Der Sachverständige hat den Umfang der Mängel und Beschädigung und die voraussichtlichen Kosten zur Behebung, sowie die arbeitstechnisch erforderliche Zeitdauer festzustellen und in einem Gutachten niederzulegen. Das Gutachten des Sachverständigen ist für beide Parteien bindend. Der Sachverständige bestimmt auch, wer die Kosten des Gutachtens zu übernehmen hat.

Die Gebühren der behördlich vorgeschriebenen Untersuchungen der Mietgegenstände trägt WSH.
 

§19 Gefahrtragung durch den Mieter

Die Gefahren des Untergangs, Verlustes oder Diebstahls, ausbesserungsfähiger und nicht ausbesserungsfähiger Beschädigungen sowie des vorzeitigen Verschleißes des Mietgegenstandes trägt der Mieter, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.

Die Gefahrtragung des Mieters beginnt mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter oder Frachtführer und endet bei Rücklieferung mit Übergabe an WSH.

Der Mieter trägt die Haftpflichtansprüche Dritter während der Zeit, in der er (oder in seinem Auftrag Dritte) die Mietgegenstände in seiner Verfügungsgewalt hat.

Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieters (es gilt der Wiederbeschaffungswert, nicht der Zeitwert). Es gelten die aktuellen Preislisten der Gerätehersteller bzw. der Zulieferanten. Die Mietgeräte bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.
 

§20 Stornierung

Stornierungen bis 24 Stunden vor Anmietzeitpunkt können ohne Angaben von Gründen per Brief, Fax, E-Mail oder Kontaktformular erfolgen. Bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor der reservierten Anmietzeit, sowie bei Nichtabholung der angemieteten Sache, bleiben Sie verpflichtet den vollen Mietpreis zu entrichten.
 

§21 Kündigung

Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Die Kündigung hat per Brief, Fax, E-Mail oder Kontaktformular zu erfolgen.

Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag kann nur von WSH ohne Einhaltung einer Frist in den nachstehenden Fällen gekündigt werden.

- wenn der Mieter ohne Einwilligung der WSH die Mietgegenstände oder einen Teil desselben vertragswidrig nutzt.

- wenn der Mieter einem Dritten die Mietgegenstände weitervermietet oder Rechte aus diesem Vertrag abtritt oder Rechte irgendwelcher Art an den Mietgegenständen einräumt.

- wenn bei einer Untersuchung durch einen Sachverständigen festgestellt wird, daß die Mietgegenstände durch fortgesetzte Vernachlässigung der dem Mieter obliegenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet ist.

- wenn der Mieter mit der Mietzahlung länger als sieben Tage in Verzug kommt.
 

§22 Verlängerung des Mietvertrages

Die Verlängerung des auf bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrages bedarf der Absprache mit WSH.

Wird die Zeit, um die sich der Vertrag nach Absprache mit WSH verlängert, nicht bestimmt, so gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert.

Der Verlängerung wird nach Möglichkeit stattgegeben. WSH ist aber auch berechtigt eine Verlängerung des Mietvertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 

§23 Haftung

Eine Haftung der WSH für Sach- Folge- oder Personenschäden sowie eventuelle Verdienstausfälle des Mieters oder Dritter, die in Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen, durch Unbrauchbarkeit oder Nichtverfügbarkeit sowie verspäteter Auslieferung oder Abholung des Mietgegenstandes ist ausgeschlossen.

WSH haftet dem Mieter nicht dafür, dass das Mietgerät sich für dem vom Mieter vorgesehenen Zweck eignet. Ein Nachlass oder eine Rückzahlung der Mindestmiete wegen Nichteignung oder Nichtbenutzung ist ausgeschlossen.
 

§24 Mietkaution

Die Mietkaution beträgt je nach Wert des Mietgerätes 200.- - 1.000.- Euro und ist bei Abschluss des Mietvertrages, spätestens aber bei Übergabe der Mietgegenstände, kostenfrei an WSH zu leisten.
Die Zahlung der Mietkaution kann per Überweisung, in bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte erfolgen. Schecks oder Wechsel werden nicht angenommen.
Anfallende Gebühren, speziell bei Kreditkartenzahlungen werden dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt.
WSH ist berechtigt, die vom Mieter gezahlte Kaution, mit dem durch den Mietvertrag entstandenen Mietzins zu verrechnen.
Des weiteren kann WSH die gezahlte Kaution, im Falle einer Vertragsverletzung, Schadensforderungen oder bei Streitigkeiten der Parteien, bis dessen Regulierung einbehalten oder verrechnen.
 

§25 Schlussbestimmungen

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, so gilt die AGB im übrigen weiter. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die Regelung, die dem angestrebten wirtschaftlichem Ergebnis am nächsten kommt.

Ist der Mieter Vollkaufmann, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag entstehenden Streitigkeiten Hamburg (Mitte) als vereinbart.

Für alle Geschäfte gelten die AGB der WSH.

 

Allgemeine Reparaturbedingungen der Firma Schweiss-Shop WSH GmbH

§26 Reparaturbedingungen

Bei Auftragserteilung kann der Kunde eine Kostengrenze setzen. Ergibt sich nach Überprüfung, dass die Reparatur zu diesen  Kosten nicht durchgeführt werden kann, so ist das Einverständnis des Kunden für eine weitergehende Reparatur einzuholen.

§27 Reparaturkosten

Sämtliche Reparaturen werden nach Zeitaufwand und verwendeten Material berechnet. Die Kosten pro Arbeitsstunde betragen 79,20 Euro  zzgl. ges. MwSt.

§28 Zahlungsbedingungen

Reparierte Geräte werden ausnahmslos nur gegen bar- oder EC Karten Zahlung ohne Abzug und Vorlage dieses Auftragsscheins ausgehändigt. WSH ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Abholers und dem rechtmäßigen Besitz an dem Auftragsschein zu überprüfen.

§29 Kostenvoranschläge

Fehlersuchzeit ist Arbeitszeit. Daher sind Kostenvoranschläge grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten werden nach effektiven Aufwand berechnet. Die Kosten werden nur bei sofortiger Auftragserteilung innerhalb von 3 Werktagen nach Kostenvoranschlag verrechnet.

§30 Reparatur Garantieanspruch

Einen Garantieanspruch muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Geräteherstellers nachweisen. Zur Garantiereparatur ist grundsätzlich der Hersteller des Gerätes verpflichtet. Als Beauftragter des Herstellers übernimmt WSH nur dessen Garantieverpflichtung. Weitergehende Garantieansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Zum Garantienachweis ist eine ordnungsgemäße Garantieurkunde / Kaufbeleg beizubringen. Nachträgliche Garantieansprüche können nur mit Zustimmung des Herstellers anerkannt werden.

In diesem Fall trägt der Kunde die Umbuchungskosten. Die Geräte sind grundsätzlich bei WSH anzuliefern und abzuholen. Sollte auf Wunsch des Kunden ein Versand /Transport stattfinden, so trägt dieser das Versandrisiko für Beschädigung oder Untergang, es sein denn, WSH ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden nachzuweisen.

§31 Reparatur Gewährleistung

WSH gewährt auf die durchgeführten kostenpflichtigen Reparaturen eine Gewährleistung von 6 Monaten, soweit es sich nachweislich um dieselbe Ursache eines somit nicht einwandfrei beseitigten Fehler handelt. Sollten die verwendeten Ersatzteile schadhaft geworden sein, wird innerhalb der Reparaturgewährleistungszeit die Reparatur ebenfalls kostenlos durchgeführt, ausgenommen hiervon sind Verschleißteile. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Zur Feststellung, ob es sich um eine andere Fehlerursache oder um eine nicht einwandfreie ausgeführte Reparatur handelt, wird im Streitfall eine Schlichtungsstelle hin zugeschaltet.

Entstehende Kosten hat der untergehende Vertragspartner zu tragen. Unsere Gewährleistung erlischt, wenn von dem Besteller oder von Dritten unsachgemäße Eingriffe oder falsche Bedienung an dem von uns reparierten Gerät vorgenommen worden sind.

Der Auftraggeber trägt und übernimmt die Verantwortung für die beauftragte Prüfung elektrischer Arbeitsmittel. WSH übernimmt keine Haftung im Falle eines Schadens am Prüfling welcher durch eine Prüfprozedur entstanden ist.

§32 Aufbewahrungsfrist
 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass zur Reparatur abgegebene Gerät spätestens 2 Monate nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, so wird der Kunde noch einmal unter setzen einer Nachfrist von 2 Wochen zur Abholung aufgefordert. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, so ist WSH berechtigt, dass Gerät nebst Zubehör freihändig zu einem marktüblichen Preis zu veräußern und aus dem Verkaufserlös die Reparaturkosten, Kosten der Veräußerung und Lagerkosten abzudecken. Ein Differenzbetrag wird dem Kunden gutgeschrieben oder belastet.

Lagerkosten entstehen ab Ablauf der zweiten Nachfrist und betragen 2,56.- Euro per Kalendertag.

§33 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen WSH und dem Kunden gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf(CISG) sind ausgeschlossen.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Hamburg (Mitte) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGBs oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt.

 

Haftungsausschluss


I. Inhalt des Onlineangebotes

Die Fa. Schweiss-Shop WSH GmbH (im folgenden "WSH" genannt) übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Qualität oder Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen und Texte. Haftungsansprüche gegen WSH, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch Nutzung/Nichtnutzung der bereitgestellten Informationen und/oder durch Nutzung fehlerhafter Informationen verursacht werden sind grundsätzlich ausgeschlossen, soweit seitens WSH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.WSH behält sich ausdrücklich vor, Seiten oder das gesamte Angebot ohne Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

 

II. Urheberrecht

WSH ist bestrebt, in allen Publikationen/Informationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten/hinzuweisen, von WSH selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Objekte zurückzugreifen. Das Copyright für veröffentlichte, von WSH selbst erstellte Objekte bleibt allein bei WSH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen oder Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung seitens WSH nicht gestattet. Copyright Hintergrundbilder: Ostereier: © Thomas Francois - Fotolia.com, Blumen: © Photo Passion - Fotolia.com, Daumen nach oben Button: © pdesign - Fotolia.com

III. Verweise und Links

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IV. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes von WSH zu betrachten, von dem aus auf diese Seite(n) verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Textes in ihrem Inhalt und Gültigkeit davon unberührt.

Datenschutz

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Hinweis zur Widerrufsbelehrung

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Hinweise

Hinweise zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die um-weltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) 
 

Soweit Sie Elektrogeräte als Endverbraucher erwerben, sind Sie verpflichtet, diese fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgung im Hausmüll ist verboten, da die darin befindlichen Stoffe wiederverwertet werden sollen, teils auch giftig sind. Sie können bei uns oder bei Ihrer kommunalen Sammelstelle Geräte nach Gebrauch unentgeltlich zur Entsorgung abgeben oder diese an uns senden. Bei Großgeräten sind wir nur beim Kauf eines Gerätes, das denselben Zweck erfüllt, verpflichtet, dass Altgerät anzunehmen. Für Kleingeräte gilt die Verpflichtung unabhängig davon, ob Sie unser Kunde waren der nicht. Als Kleingerät gelten solche, deren längste Kante 25 cm nicht überschreitet. Für entstehendes Porto für den Versand von Kleingeräten kommen wir auf. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass etwa am/im Gerät befindliche personenbezogene Daten des Endverbrauchers vor der Rückgabe des Gerätes entfernt werden.

Sie erkennen Altgeräte im Sinne des ElektroG an dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne.

ElektroG

Hinweise zur Batterieentsorgung

Wir sind verpflichtet, gemäß der Batterieverordnung (Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren), BattVO, darauf hinzuweisen, dass wir verpflichtet sind, schadstoffhaltige Batterien und Akkus, nach Gebrauch bzw. Verbrauch zurückzunehmen. Sie können die Batterien auch nach Gebrauch in die Sammelbehälter der Verkaufsstellen in Ihrer unmittelbaren Nähe werfen oder in kommunalen Sammelstellen unentgeltlich abgeben. Werden Batterien an uns übersandt, frankieren Sie bitte das Paket ausreichend.

Batterien oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind gekennzeichnet. Es ist auf ihnen das Symbol einer durchkreuzten Mülltonne angebracht.
Das bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Batterieverordnung

In der unmittelbaren Nähe des Symbols befindet sich die chemische Bezeichnung des jeweiligen Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber "Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh" für Metallhydrid und "Zi" für Zink.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Batterieverordnung


Wir bitten Sie, der Umwelt zuliebe keine Batterien oder Akkus im Hausmüll zu entsorgen.

 

Streitschlichtung / Beschwerden

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zuständig ist die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle (ab dem 01.01.2020: die Universalschlichtungsstelle) des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de.

Es handelt sich um einen externen Link. Bei Fragen hierzu erreichen Sie uns unter der Emailadresse: info@schweiss-shop.de.

 

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